Liegenschaftsbewertung
Sie wollen ein Objekt kaufen oder verkaufen und wollen wissen, was es wert ist? Wir bewerten für Sie gewerblich oder industriell genutzte Liegenschaften, Wohnhäuser, Wohnungen und Baugründe sowie land- und forstwirtschaftliche Baugründe.
Die Bewertung von Liegenschaften erfolgt am häufigsten durch Ermittlung des Verkehrswertes, der dem Betrag entspricht, der am freien Markt unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu einem bestimmten Zeitpunkt beim Verkauf zu erzielen ist.
Bewertungen werden benötigt:
- als Grundlage für den Verkauf/Ankauf von Liegenschaften
- für Banken zur Sicherstellung von Darlehen und Krediten
- für Gerichte z. B. Versteigerungsverfahren, Ehescheidungen, Verlassenschaften
- für Versicherungen – Feuerversicherungsvorschätzung, Schadensgutachten
Parifizierungen
Parifizierungen bzw. Nutzwertberechnungen werden erstellt, um Wohnungseigentumsanteile an einer Liegenschaft zu begründen. Durch die Nutzwertberechnung wird das Verhältnis der Miteigentümer untereinander bestimmt. Aus einem „schlichten“ Miteigentum an einem größeren Objekt wird durch die Parifizierung zwei oder mehrere genau definierte Wohnungseigentumseinheiten, welche verkauft, verschenkt oder belastet werden können.
Als Berechnungsgrundlage dienen die Nutzflächen. Die Nutzfläche einer Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit samt Nebenflächen, z. B. Balkon, Terrasse, Loggia, werden unter Berücksichtigung werterhöhender (beispielsweise südseitige Aussichtslage) oder wertmindernder Umstände (z. B. nordseitige Lage an stark befahrener Straße) in Nutzwerten bewertet und samt Zubehör, wie Gartenanteil oder Kellerabteil zusammengerechnet. Das Ergebnis dieser Berechnung ist der Nutzwert einer Wohnungseigentumseinheit.
Außerdem können auch an anderen Räumlichkeiten wie Garagen, Lager, Autoabstellplätzen, selbstständiges Wohnungseigentum begründet werden.
Die Vorteile einer Parifizierung sind, dass dadurch im Grundbuch ganz klar festgelegt wird, welche Teile eines Objektes, wem gehören und damit auch von wem alleinig genutzt werden. Ebenso wird bestimmt, welche Flächen für die allgemeine Nutzung beispielsweise das Stiegenhaus oder der Heizraum vorgesehen sind.
Die parifizierten Anteile können auch für die Aufteilung der Betriebskosten zwischen den Miteigentümern herangezogen werden.
Beweisaufnahme
Vor Beginn von Bautätigkeiten, insbesondere bei schwierigen, unklaren Bodenverhältnissen, ist es ratsam, Anrainergebäude genauer „unter die Lupe“ zu nehmen, um nach Abschluss der Bautätigkeit, nicht mit unliebsamen Forderungen der Nachbarschaft konfrontiert zu werden.
Bei einer Beweisaufnahme werden bereits vorhandene Risse und Schäden an Gebäuden, Straßen, Gartenmauern usw. in Text und Bild dokumentiert und damit ein objektiver Befund vom neutralen Sachverständigen erstellt und die Beweise sichergestellt.
Sollte nach Abschluss der Bautätigkeit tatsächlich ein abweichendes Schadensbild vorhanden sein, lässt sich anhand der Beweissicherung das Schadensausmaß besser beurteilen und bewerten.
Höhenmessungen an Gebäuden werden zum Nachweis von Setzungen durchgeführt.
Leistungen
Bewertungsgutachten / Verkehrswertermittlungen
- Grundstücke
- Wohnungen
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mehrwohnungshäuser
- Gewerbe- und Industrieliegenschaften
- Gastronomie- und Hotelliegenschaften
sowie Berechnungen des Wertes von
- Leibrenten/Zeitrenten
- Wohnungsrechten
- Fruchtgenussrechten
- Pflegeverpflichtungen und Ausgehdingeleistungen
Nutzwertgutachten/Parifzierungen
- zur Begründung von Wohnungseigentum
- Nutzwertfestsetzung
- Bestimmung der Anteile am Miteigentum
- Neufestsetzung der Anteile (z. B. bei Umbau/Zubau)
Beweissicherung
- Aufnahme von Gebäuden vor und nach Bautätigkeit, bei welchen Schäden an Anrainergebäuden nicht ausgeschlossen werden können
- Höhenmessungen
Gutachten
- Schadensgutachten
- Restnutzungsdauer